1. Zweckbestimmung der Verarbeitung

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Bewerberdaten, die Sie uns auf elektronischem oder postalischem Wege mitteilen können, werden ausschließlich für Zwecke gespeichert und genutzt, die im Zusammenhang mit der Erfassung und Bearbeitung Ihres Interesses an einer Beschäftigung bei SHOFU, einschließlich der hierfür erforderlichen Kontaktaufnahme, stehen. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Zusendung initiativ erfolgt. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen.

2. Erhebung und Verarbeitung von Bewerberdaten

Wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, ob elektronisch oder postalisch, erfordert dies die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten wie Vor- und Nachname, Lebenslauf- und Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen aber auch besonders sensible Daten enthalten können. Dies sind zum Beispiel Daten zu politischen Meinungen, religiösen Überzeugungen, ethnischer Herkunft oder körperlicher oder geistiger Gesundheit. Übermitteln Sie uns diesbezügliche Angaben, erklären Sie sich mit Versenden Ihrer Bewerbung mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung einverstanden.

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses werden Ihre Bewerbungsdaten für die jeweils in den Auswahlprozess einbezogenen internen Mitarbeiter der SHOFU zugänglich gemacht.

Die SHOFU unternimmt hierbei alle angemessenen Schritte, um die Sicherheit Ihrer Daten und deren datenschutzkonformen Umgang zu gewährleisten. Bitte teilen Sie uns daher eventuelle Änderungen Ihrer Bewerberdaten unverzüglich mit.

3. Löschen von Bewerberdaten

Ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen, werden Ihre Daten grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht bzw. vernichtet. Die Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten beginnt mit dem Versenden eines negativen Bescheids.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht oder vernichtet, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen.

Nach der DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an datenschutz@shofu.de.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.